Ab dem 1. Januar 2023 wird die neue DIN-Norm (DIN VDE 0131 (VDE 0131):2020-01) für die Errichtung und den Betrieb von Elektrozaunanlagen für Weidetierhalter verpflichtend. Sie löst nach einer dreijährigen Übergangsfrist die alte DIN-Norm (DIN 57 131 (VDE 0131): 1984-04) ab. Veränderung gibt es insbesondere im Hinblick auf die empfohlene Anzahl der Zaundrähte für die verschiedenen Zauntypen und deren jeweilige Höhe sowie bei der notwendigen Leistung von Elektrozaungeräten. Eine wichtige Neuerung betrifft die Vereinfachung von vormals drei Risikobereichen auf nur noch die zwei Kategorien „in Risikobereichen“ und „fern von Risikobereichen“. Dabei ist die Entfernung von der Gefahrenquelle wie beispielsweise einer Bundesstraße oder Bahntrasse entscheidend für die Einteilung in eine der beiden Kategorien. Die Entfernung beträgt für Rinder, Schafe sowie Ziegen 500 m und für Pferde 1.000 m.
Darüber hinaus wurden die Empfehlungen für die zu verwendenden Zauntypen sowie die jeweilige Anzahl stromführender Drähte angepasst und teilweise vereinfacht. So empfiehlt die neue DIN-Norm für Mutterkuhherden und Jungrinder „in Risikobereichen“ einen Elektrofestzaun mit drei stromführenden Drähten (F3) in einer Höhe von 105-75-45 cm Höhe. „Fern von Risikobereichen“ wird ein Elektrozaun mit zwei Litzen E2 (85-60) empfohlen. Grundsätzlich dürfen die angegebenen Höhen bauartbedingt um +/- 10 cm schwanken. Für Schafe sind „fern von Risikobereichen“ Elektrozäune mit drei Litzen E3 (85-50-25) bzw. entsprechend hohe Elektrozaunnetze zu nutzen. „In Risikobereichen“ sieht die neue DIN-Norm für Schafe einen vierdrähtigen Elektrofestzaun vor F4 (90-65-45-25). Ausnahmen gelten hierbei für die Wanderschäferei. Die Anforderungen an Weidezäune für Ziegen entsprechen grundsätzlich den o.g. für Schafe. Lediglich „in Risikobereichen“ werden für Mutterziegen Elektrofestzäune mit fünf stromführenden Drähten F5 (110-85-60-40-20) empfohlen.
Zudem definiert die neue DIN-Norm auch die Anforderungen für Herdenschutzzäune zur Wolfsabwehr. Die Vorgaben decken sich mit denen, die die Richtlinie Wolf/Luchs des Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) für den Grundschutz (90 cm) bzw. den optimalen Wolfsschutz (120 cm) für Schafe und Ziegen fordert. Bei den Weidezäunen zur Wolfsabwehr empfiehlt die neue DIN-Norm einen Elektrozaun mit vier bzw. fünf stromführenden Litzen in (120)-90-60-40-20 cm Höhe bzw. entsprechend hohe Elektronetze für Schafe und Ziegen. Eine Unterscheidung in unterschiedliche Risikobereichen sieht die DIN-Norm für Weidezäune zur Wolfsabwehr nicht vor.
Die Zaunspannung ist essentiell für die Wirksamkeit eines elektrischen Weidezauns und sollte daher täglich überprüft werden. Es wird empfohlen, die regelmäßige Funktionsprüfung auch schriftlich zu protokollieren. Die Mindestspannung, die an jeder Stelle des Zauns herrschen muss, liegt dabei bei 2.000 V. Je nach gehaltener Tierart und abhängig von der Bodenfeuchte werden allerdings deutlich höhere Mindestspannungen durch die neue DIN VDE 0131 empfohlen. Für Rinder beträgt diese mindestens 3.000 V, bzw. auf trockenen Böden 4.000 V. Weidezäune für Schafe und Ziegen sowie Zäune zur Wolfsabwehr sollten eine Mindestspannung von 4.000 V bzw. auf trockenen Böden von 5.000 V nicht unterschreiten.
Weitere Informationen und Beratung zu allen Fragen der Weidetierhaltung sind erhältlich bei Dominik Nolte unter 03631 4966979.