Willkommen im Gipskarst Südharz


Pflicht zur Autorisierung per elektronischem Personalausweis kommt

Im kommenden Sommer (vermutlich Juli/August) beginnt die Antragstellung für das neue KULAP-Förderprogramm, welches am 01.01.2023 startet. Sowohl Landwirtinnen und Landwirte, die am KULAP ab 2023 teilnehmen möchten, als auch die jeweiligen Beraterinnen und Berater benötigen ab diesem Jahr einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion sowie ein entsprechendes Kartenlesegerät um sich für die KULAP-Antragstellung zu autorisieren. Aller Voraussicht nach wird dies ab 2023 auch für den InVeKoS-Antrag nötig sein. Über die genauen Einzelheiten werden die Antragsteller von offizieller Seite zu einem späteren Zeitpunkt noch schriftlich informiert. Wir empfehlen jedoch sich schon im Vorhinein um folgende Punkte zu kümmern:

 

  • Sicherstellung, dass die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises aktiviert ist
  • Anschaffung eines Kartenlesegeräts

 

Die Online-Ausweisfunktion gibt es bereits seit November 2010, die Freischaltung dieser Funktion war jedoch vorerst nur optional. Alle Personalausweise, die seitdem ausgestellt wurden verfügen aber grundsätzlich über diese Funktion. Wer sich nicht sicher ist, ob die Online-Ausweisfunktion seines Personalausweises aktiviert ist, kann dies telefonisch beim zuständigen Einwohnermeldeamt des Landkreises erfragen. Für eine möglicherweise nachträgliche Aktivierung muss dann ein persönlicher Termin im Einwohnermeldeamt vereinbart werde. Personalausweise die nach dem 15.07.2017 ausgestellt wurden haben die Online-Ausweisfunktion grundsätzlich aktiviert. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium des Innern und Heimat unter dem Link https://www.personalausweisportal.de.

 

Um die Online-Ausweisfunktion nutzen zu können und um sich für das Antragsverfahren zu autorisieren benötigen Sie ein Kartenlesegerät mit dazugehöriger Software (i.d.R. im Lieferumfang enthalten), welches Sie mit Ihrem PC verbinden. Da es sich bei den Daten Ihres Personalausweises um hochsensible Daten handelt, sollten Sie bei der Wahl Ihres Kartenlesegeräts einige Aspekte beachten. Kaufen Sie grundsätzlich nur Geräte von etablierten und sicheren Herstellern. Sichere Hersteller erkenne Sie u.a. daran, dass Sie vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nach der Technischen Richtlinie
TR-03119 geprüft wurden. Darüber hinaus bieten Geräte mit Tastatur eine größere Sicherheit, da Sie Ihre PIN direkt über das Kartenlesegerät und nicht über den Computer eingeben können.

 

Um Ihren Personalausweis über das Kartenlesegerät auszulesen und sich digital auszuweisen müssen Sie auf Ihrem Computer die App „AusweisApp2“ installieren. Die App kann kostenlos im Internet heruntergeladen werden. (Link zum Download: https://www.ausweisapp.bund.de/home/).

 

Für die Antragstellung bei uns im Haus können Sie selbstverständlich auch das Kartenlesegerät des Landschaftspflegeverbands nutzen. Möchten Sie aber zukünftig auch von zu Hause aus, auf das ganzjährig nutzbare neue Agrarportal PORTIA (KULAP-Antragstellung ab Sommer 2022 sowie InVeKoS-Antrag ab 2023) zugreifen, benötigen Sie ein eigenes Gerät.

 

Bei Fragen zum Thema wenden Sie sich gerne an uns.

 

 

Dominik Nolte                                                                       Sarah Backhaus

                                                                                  

-Beratung Weidetierhalter-                                     -Bereich Landschaftspflege-

                                                                                  

Telefon: 03631 4966979                                            Telefon: 03631 4966478

E-Mail: hotspot-suedharz(at)lpv-shkyf.de                E-Mail: info(at)lpv-shkyf.de

©Pixabay