Willkommen im Gipskarst Südharz


Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für Wettbewerbe im Rahmen des Hotspot-Projektes

„Gipskarst Südharz – Artenvielfalt erhalten und erleben“

Anschrift des Trägers:      LPV „Südharz/Kyffhäuser“ e.V. Uthleber Straße 24 99734 Nordhausen/OT Sundhausen

Vorstandsvorsitzender:    Egon Primas  

Geschäftsführerin:           Astrid Koschorreck

Die Teilnahme an einem Wettbewerb im Rahmen des Hotspot-Projektes „Gipskarst Südharz – Artenvielfalt erhalten und erleben“ sowie dessen Durchführung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen:

1.     Veranstalter

  • Der Wettbewerb wird im Rahmen des Bundesprojektes „Gipskarst Südharz – Artenvielfalt erhalten und erleben“ (Hotspot 18) durchgeführt. Träger des Hotspot-Projektes ist der Landschaftspflegeverband Südharz/Kyffhäuser e.V.

2.    Teilnahmeberechtigung und Teilnahmebedingungen

  • Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind natürliche Personen ab einem Alter von 18 Jahren. Personen im Alter unter 18 Jahren können teilnehmen, wenn eine schriftliche Einwilligung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters vorliegt. Eine entsprechende Vorlage kann auf der Internetseite des Hotspot-Projektes unter www.hotspot-gipskarst.de heruntergeladen und an die Projekt-E-Mail hotspot-suedharz(at)lpv-shkyf.de geschickt werden.
  • Ausgeschlossen vom Wettbewerb sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landschaftspflegeverbandes Südharz/Kyffhäuser e.V. sowie externe Beauftragte, die am Hotspot-Projekt mitarbeiten.
  • Voraussetzung zur Teilnahme am Wettbewerb ist die ausdrückliche Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen sowie der Datenschutzrichtlinien des Landschaftspflegeverbandes Südharz/Kyffhäuser e.V. Mit der Zusendung einer Datei werden die Teilnahmebedingungen anerkannt und akzeptiert.  Bei minderjährigen Teilnehmenden ist es erforderlich, dass die Teilnahmebedingungen durch den gesetzlichen Vertreter ausdrücklich anerkannt werden.

2.1   Personenbezogene Angaben

  • Für die Teilnahme am Wettbewerb ist die Erhebung personenbezogener Daten (Vor- und Zuname, Wohnanschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse) erforderlich.
  • Die Angaben zur Person der/des Teilnehmenden sowie sonstige personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechtes verwendet. Die Informationen werden nur insoweit gespeichert, verarbeitet und genutzt, soweit dies für die Durchführung des Wettbewerbs erforderlich ist bzw. eine Einwilligung der/des Teilnehmenden vorliegt und anschließend gelöscht. Dies umfasst auch eine Verwendung zur Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte.
  • Die/der Teilnehmende kann jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen. Im Übrigen gilt unsere Datenschutzerklärung entsprechend, die unter www.hotspot-gipskarst.de/Datenschutz abrufbar ist. 
  • Zur Teilnahme am Wettbewerb ist es unabdingbar, dass alle Angaben zur Person der Wahrheit entsprechen. Sollte dies nicht der Fall sein, erfolgt ein Ausschluss vom Wettbewerb.
  • Die Gewinnenden sind mit der Veröffentlichung des Namens in den vom Veranstalter genutzten Medien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe der Gewinner auf der Internetseite des Hotspot-Projektes und seinen Social-Media-Plattformen ein. Eine darüberhinausgehende Nutzung zu Werbezwecken (telefonische Kontaktaufnahme, Zusendung von Werbung) findet nicht statt.
  • Die/der Teilnehmende kann ihre/seine erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an die Kontaktdaten des Landschaftspflegeverband Südharz/Kyffhäuser e.V. zu richten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten der/des Teilnehmenden umgehend gelöscht.

3.    Einreichen der Wettbewerbsbeiträge

3.1   Internet

  • Eine Teilnahme ist durch das Hochladen eines Bildes/einer Datei über die Projekt-Internetseite www.hotspot-gipskarst.de möglich. Die in der bereitgestellten Maske enthaltenen Pflichtfelder mit Angaben zum Wettbewerbsbeitrag müssen vor dem Hochladen ausgefüllt werden.
  • Jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer darf die im Wettbewerb zulässige Anzahl an Beiträgen hochladen.
  • Bei Fotos darf die Größe eines Bildes von 4 Megabyte nicht überschritten werden, ein Bild muss mindestens 1900-1200 Pixel groß sein.

3.2   Postweg oder persönliche Abgabe

  • Postalische oder persönlich abgegebene Wettbewerbsbeiträge richten sich bitte an die Adresse: 
    • Landschaftspflegeverband Südharz/Kyffhäuser e.V.
    • Hotspot Gipskarst
    • Uthleber Straße 24
    • 99734 Nordhausen
  • Folgende Angaben sind in schriftlicher Form beizufügen: 
    • Vor- und Nachname
    • Wohnort und Postleitzahl
    • Straße und Hausnummer
    • Geburtsdatum
  • Können Teilnahmebedingungen, Angaben zu Nutzungsrechten und Datenschutzbestimmungen nicht auf der Internetseite eingesehen werden, senden wir diese gern auf schriftliche oder telefonische Anfrage unter 03631 4966978 zu, ebenso die zu unterzeichnenden Einwilligungs- und Einverständniserklärungen.

4.    Ausschlusskriterien

  • Untersagt sind in den Wettbewerben des Landschaftspflegeverbandes Südharz/Kyffhäuser e.V. (LPV): 
    • Beiträge, die Markenzeichen, Logos oder urheberrechtlich geschütztes Material enthalten, das nicht Eigentum des/der Teilnehmenden ist oder ohne Erlaubnis genutzt werden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Firmennamen; Musik; Fotografien; Kunstwerke oder Fotos, die auf, im oder in Webseiten, Fernsehen, Filmen oder anderen Medien veröffentlicht wurden) oder die anderweitig die Rechte einer dritten Partei verletzen oder gegen sie verstoßen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Copyright, Markenzeichen, Patente, Handelsgeheimnisse, Logos, Vertrags- und Lizenzrechte, Öffentlichkeitsrechte, moralische Rechte oder alle anderen intellektuellen Eigentumsrechte)
    • Kommerzielle Inhalte zur Bewerbung von Produkten oder Dienstleistungen
    • Religiöse Inhalte; Beiträge, die gegen gesetzliche Regelungen verstoßen (Menschenrechte, Tierschutzbestimmungen etc.); pornografische oder sexuelle Inhalte; hasserfüllte Inhalte jeglicher Art (einschließlich Rassismus, Sexismus, etc.)
    • Inhalte, die Gewalt gegen andere Lebewesen befürworten sowie jeden anderen anstößigen, obszönen oder unangemessenen Inhalt wie Volksverhetzung, Aufrufe zu Straftaten oder politisches Material (politische Symbole, Aufrufe zu Versammlungen, Demonstrationen etc.)
    • Bemerkungen oder andere Inhalte, die den Namen, Ruf oder Firmenwert des Wettbewerbs-Rechtsträgers nachhaltig beeinflussen könnten
  • Der Landschaftspflegeverband Südharz/Kyffhäuser e.V. behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Teilnehmende vom Wettbewerb auszuschließen, wenn:
    • sie oder ihre Beiträge gegen diese Teilnahmebedingungen oder gegen das geltende Recht verstoßen,
    • sie im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel falsche oder irreführende Angaben gemacht haben,
    • die Beiträge gegen die Regeln des guten Geschmacks verstoßen (insbesondere Diffamierungen und Beleidigungen), das Thema verfehlen oder dem Wettbewerb nicht förderlich sind,
    • die Dateien oder Untertitel mit beleidigender Sprache eingereicht werden
    • sie diskriminierende, rassistische und jugendgefährdende Inhalte tragen oder negativen Bezug zu Personen oder Unternehmen haben.
    • sie versuchen den Wettbewerbsverlauf zu stören oder zu manipulieren oder sich durch die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel einen Vorteil zu verschaffen.  
  • Der Landschaftspflegeverband Südharz/Kyffhäuser e.V. ist nicht verpflichtet, die Gründe für einen Ausschluss mitzuteilen.

 5.   Nutzungsrechte

  • Mit der Teilnahme am Wettbewerb garantiert die/der Teilnehmende, Inhaber der erforderlichen Rechte an den eingereichten Beiträgen zu sein. Ist die/der Teilnehmer nicht alleiniger Urheber oder Rechteinhaber, erklärt sie/er ausdrücklich über die für die Teilnahme am Gewinnspiel erforderlichen Rechte zu verfügen.  
  • Sollte sich nachträglich herausstellen, dass ein Foto urheber-, patent-, markenrechtlich sowie in jeder anderen rechtlichen Hinsicht geschützte Rechte Dritter beeinträchtigt, kann der Gewinn nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden. Bei der Unmöglichkeit einer Rückgewähr in natura ist ein Wertersatz zu leisten.
  • Für den Fall, dass ein Wettbewerbsbeitrag gegen geltendes Recht verstößt, stellt die/der Nutzende den Landschaftspflegeverband Südharz/Kyffhäuser e.V. von jeglicher daraus resultierenden Haftung gegenüber Dritten frei und erklärt sich damit einverstanden, dem Landschaftspflegeverband Südharz/Kyffhäuser e.V. alle daraus entstandenen Schäden zu ersetzen.
  • Die/der Teilnehmende räumt dem Landschaftspflegeverband Südharz/Kyffhäuser e.V. an dem von ihr/ihm verwendeten Datei nachfolgende einfache, zeitlich und räumlich unbegrenzte, aber nicht exklusive Nutzungsrechte ein:
    • das Recht zur Speicherung auf einem Server;
    • das Recht, den Beitrag der Öffentlichkeit ganz oder teilweise über Instagram, Facebook und der projekteigenen Homepage zugänglich zu machen;
    • das Recht, den Beitrag im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Landschaftspflegeverbandes Südharz/Kyffhäuser e.V. zu nutzen.  
    • Die Teilnehmenden erklären sich mit der Nutzung, Speicherung und Veröffentlichung ihrer Beiträge allein zu Zwecken dieses Wettbewerbs in Presse, Druckerzeugnissen oder in Form von Radiobeiträgen einverstanden. Bei der Veröffentlichung der Dateien werden Vor- und Nachnahme der Einsenderin/des Einsenders stets in Form eines Copyrights angegeben. 
  • Gilt nur für den Fotowettbewerb: Alle Fotos werden im Rahmen einer öffentlichen Ausstellung präsentiert. Die 13 besten, durch eine Jury des LPV ausgewählten Fotos werden in einem Jahreskalender veröffentlicht. Hiermit erklärt sich die/der Teilnehmende (bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter) einverstanden. 
  • Die Nachbereitung von Bildern durch den Veranstalter ist erlaubt, insofern der ursprüngliche Charakter des Bildes erhalten bleibt. 

6. Haftung

  • Der Landschaftspflegeverband Südharz/Kyffhäuser e.V. übernimmt keine Haftung für Fehler, Unterlassungen, Unterbrechungen, Löschungen, Mängel, Verzögerungen beim Betrieb oder der Übertragung der Wettbewerbsbeiträge, ebenso nicht für Ausfälle der Kommunikationsleitungen sowie Diebstahl, Zerstörung oder Änderung durch unbefugten Zugriff der Inhalte und/oder Mitteilungen der Teilnehmenden.
  • Der Landschaftspflegeverband Südharz/Kyffhäuser e.V. ist nicht verantwortlich für Probleme oder technische Störungen im Zusammenhang mit Telefonnetzen oder -leitungen, Onlinesystemen, Servern oder Providern, Computerausstattungen und Software sowie für Ausfälle von E-Mails aufgrund technischer Probleme oder Datenstau im Internet und/oder einer Kombination davon.
  • Der Landschaftspflegeverband Südharz/Kyffhäuser e.V. behält sich das Recht vor, den Wettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu modifizieren, zu unterbrechen oder zu beenden, wenn aus Gründen der höheren, aus technischen (insb. wegen Fehlern der Hard- und/oder Software oder aufgrund von Computerviren) oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall ist jegliche Inanspruchnahme ausgeschlossen.

7. Ermittlung der Gewinnenden

  • Der Landschaftspflegeverband Südharz/Kyffhäuser e.V. ermittelt am Ende des Wettbewerbszeitraums unter allen zur Teilnahme berechtigten eingereichten Beiträge die besten Einsendungen.
  • Die ermittelten Gewinnerinnen und Gewinner des Wettbewerbs werden per E-Mail oder Telefon über den Gewinn informiert. Sie werden zur persönlichen Kontaktaufnahme mit dem Landschaftspflegeverband Südharz/Kyffhäuser e.V. innerhalb von 7 Tagen aufgefordert, um den Gewinn zu bestätigen und die Daten für die weitere Kommunikation mitzuteilen.
  • Meldet sich die/der Gewinnende nicht während dieser Zeit, verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Dieser wird auf die/den Nächstplatzierte/n übertragen.
  •  Die Bekanntgabe der Gewinne erfolgt ohne Gewähr.
  • Die Aushändigung der Gewinne erfolgt ausschließlich an die Gewinnenden oder an den gesetzlichen Vertreter der minderjährigen Gewinnenden. Umtausch sowie Barauszahlung der Gewinne sind nicht möglich.
  • Auf den Gewinn gibt es keinen Gewährleistungs- oder Garantieanspruch. Insbesondere ist die Inanspruchnahme des Landschaftspflegeverbandes Südharz/Kyffhäuser e.V. unter Gewährleistungsgesichtspunkten ausgeschlossen. 
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

10. Salvatorische Klausel 

  • Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

Viel Glück wünscht der Landschaftspflegeverband Südharz/Kyffhäuser e.V.!